Rechtsanwalt Dr. Claus Weber

Kompetenzen

Amtsgericht Tettnang

Wir verfügen über jahrelange anwaltliche Erfahrung, insbesondere auch durch unsere Tätigkeit vor den verschiedensten Gerichten, Instanzen und Behörden. Bis auf den Bundesgerichtshof dürfen wir vor allen deutschen Gerichten auftreten.

Leistungen

Unsere langjährige Erfahrung gestattet uns die Übernahme von Mandaten auf den verschiedensten Rechtsgebieten. Die nachfolgend genannten Bereiche stellen daher nur den Kern unserer Tätigkeit dar.

Selbstverständlich sind wir etwa auch im allgemeinen Zivilrecht tätig (z.B. Vertragsrecht, Verkehrsunfallsrecht). Steuerrechtliche Sachen übernehmen wir dagegen nicht; ebensowenig erheben wir Verfassungsbeschwerden. Bei Fällen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums stellen wir gerne den Kontakt mit der mit uns kooperierenden Patentanwaltskanzlei Nowlan & Stadler her.

Hier unsere Leistungen im Überblick

Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Dr. Claus Weber übernimmt als Fachanwalt für Arbeitsrecht sämtliche Beratungen und Vertretungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, sei es außergerichtlich oder gerichtlich. Er darf vor allen deutschen Arbeitsgerichten auftreten, auch vor dem Bundesarbeitsgericht

Zum Leistungsspektrum zählen u.a.:

  • Kündigungen und Kündigungsschutz.
  • Vergütungsfragen, z.B. bei Überstunden und Krankheit.
  • Verhandlungen über Abfindungen, auch bei Aufhebungsverträgen.
  • Ansprüche aus Sozialplänen.
  • Fragen der Arbeitszeit, z.B. bei Anordnung von Kurzarbeit.
  • Urlaub und Urlaubsabgeltung.
  • Versetzungen.

Aber auch das kollektive Arbeitsrecht und betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten sowie das Recht des Geschäftsführers zählen zu Dr. Webers Tätigkeitsbereich, insbesonders bei Problemen mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates.

Außerdem ergeben sich im Gefolge der Beendigung von Arbeitsverhältnissen – gerade bei Vereinbarung von Abfindungen – oder auch in bestehenden Arbeitsverhältnissen häufig sozialrechtliche Fragen wie etwa:

  • Verhängung von Sperrzeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld.
  • Rentenberechtigung, z.B. wegen Erwerbsunfähigkeit.
  • Leistungen der Unfallversicherung bei Arbeitsunfall oder Arbeitskrankheit.
  • Bezug von Krankengeld.
  • Anerkennung einer Schwerbehinderung.

Auch auf diesen Gebieten des Sozialrechts steht Herr Dr. Weber als kompetenter und erfahrener Anwalt zur Verfügung, notfalls auch zwecks Rechtsdurchsetzung vor den Sozialgerichten.

Baurecht

Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berät Rechtsanwalt Dr. Weber bei vertraglichen Gestaltungen, vertritt aber auch bei der außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Auseinandersetzung.

Hierzu gehören etwa:

  • Beseitigung von Baumängeln.
  • Architektenhaftung.
  • Rückabwicklung von Bauträgerverträgen.
  • Vergütungsfragen, z.B. bei Nachträgen oder beim Architektenhonorar.
  • Bauverzögerungen.
  • Baufinanzierungen.
  • Fragen rund um Baugenehmigungen und Bauvorbescheide.
  • Normenkontrolle von Bebauungsplänen und Beteiligung im Planverfahren.

Insolvenzrecht

Dr. Weber hat als Anwalt eine Vielzahl von Insolvenzschuldnern und -gläubigern vertreten, und zwar sowohl in Unternehmens- als auch Verbraucherinsolvenzen.

Unser Leistungsspektrum umfasst z.B.:

  • außergerichtliche Schuldenbereinigung.
  • Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Insolvenzverfahren (Privatinsolvenz, Unternehmensinsolvenz, Nachlassinsolvenz).
  • Streitigkeiten um die Erteilung der Restschuldbefreiung.
  • Anfechtung von Rechtsgeschäften durch den Insolvenzverwalter.
  • Liquidation von Unternehmen.
  • Leistungen aus Kreditversicherungen.

Die Erarbeitung individueller Konzepte zur Insolvenzabwendung bildet einen  Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Gesellschafts- und strafrechtliche Fragestellungen bleiben dabei nicht außer Acht; gerade bei Unternehmensinsolvenzen wird von der Staatsanwaltschaft regelmäßig gegen den Insolvenzschuldner oder dessen Vertreter ermittelt.

Mietrecht und Immobilienrecht

Das Immobilienrecht ist mit dem Baurecht eng verbunden. Hier und speziell auch im Mietrecht sind wir ebenfalls regelmäßig tätig, z.B. bei

  • Kündigungen und Räumungsverfahren.
  • Mietmängeln.
  • Schönheitsreparaturen.
  • (Rück-)Abwicklung von Immobilienkäufen.
  • Konflikten in der Wohnungseigentümergemeinschaft, etwa bei baulichen Veränderungen.
  • Fragen der Maklervergütung.

Kapitalanlagen- und Bankrecht

Mit dem Kapitalanlagenrecht beschäftigt sich Rechtsanwalt Dr. Weber seit langem, sei es im Verhältnis zu Banken, privaten Kapitalanlageunternehmen, Versicherungen oder Vermittlern oder als deren Vertreter. Naturgemäß müssen dabei auch bank- und versicherungsrechtliche Fragen berücksichtigt werden, etwa bei:

  • Schadensersatz wegen Falschberatung.
  • Rückabwicklung von Kapitalanlagen.
  • Kündigung von Darlehensverträgen und Vorfälligkeitsentschädigung.

Entscheidend sind dabei oft Fragen der Beweislast, etwa nach fehlerhaften Beratungen. Rechtsanwalt Dr. Weber legt vor allem auf ein auch wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis Wert.

Strafrecht

Dr. Weber ist langjährig als Anwalt vor den Strafgerichten tätig.

Strafverteidigung ist Kommunikation, die nur im Dialog mit allen am Strafverfahren Beteiligten gelingen kann. Ziel einer jeden Verteidigung muss es sein, den Strafverfolgungsorganen den Mandanten als Person erfahrbar zu machen und damit auch sein Verhalten als nachvollziehbar zu vermitteln. Selbst bei einem absehbaren Schuldspruch kann dabei stets noch das Strafmaß erträglich gestaltet werden; die Grundsätze der Strafzumessung enthalten hierfür durchaus Spielräume.

Neben der Strafverteidigung an sich sind wir auch wie folgt tätig:

  • Strafvollstreckung.
  • Nebenklage und Opferschutz.
  • Adhäsionsverfahren.
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Familien- und Erbrecht

Wir übernehmen Mandate sowohl im Familienrecht als auch im Erbrecht. Unser Spektrum umfasst hier beispielsweise:

  • Trennung und Scheidung.
  • Unterhalt.
  • Sorge- und Umgangsrecht.
  • Anfechtung von Testamenten.
  • Pflichtteil.
  • Nachlassinsolvenzen.