Rechtsanwalt Dr. Claus Weber

Arbeitsrecht in Friedrichshafen – Bei Ihrem Spezialist Dr. Claus Weber

Der geltende Rechtsrahmen, die individuellen vertraglichen Regelungen und die sich daraus ergebenden 
Konsequenzen sind Dreh- und Angelpunkt für dieses Rechtsgebiet: Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Friedrichshafen steht Ihnen Dr. Claus Weber mit seinen fundierten Kompetenzen und Erfahrungen tatkräftig zur Seite – darauf können Sie sich verlassen.

Kündigung erhalten: Was ist jetzt zu tun - und wie schnell?

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Friedrichshafen befasst sich Dr. Claus Weber regelmäßig mit dem Thema Kündigung – und hier gilt es, genau hinzuschauen:

Zunächst sondieren wir Ihren Arbeitsvertrag, eventuell gültige Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Des Weiteren betrachten wir natürlich ganzheitlich die konkrete Situation, die zur Kündigung seitens des Arbeitgebers geführt hat. Die Optionen, die sich für Sie ergeben, hängen beispielsweise davon ab, ob Sie in einem Kleinbetrieb beschäftigt sind oder in einem Unternehmen, für das das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt. Darüber hinaus sondieren wir, ob wir für Sie Sonderkündigungsschutz, wie beispielsweise aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit oder Schwerbehinderung, geltend machen können.

Fakt ist jedoch: Es ist Eile geboten, Ihnen steht ein Zeitfenster von drei Wochen für eine angemessene Reaktion offen!

Sobald Sie die Kündigung erhalten, sollten Sie direkt mit unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht für Friedrichshafen einen Termin vereinbaren – wir kümmern uns engagiert und kompetent um Ihr Anliegen!

Komplexes Arbeitsrecht: Wahren Sie Ihre Rechte - wir stehen an Ihrer Seite!

Das Rechtsgebiet umfasst jedoch viele weitere Themen, bei denen wir Sie mit Rat und Tat unterstützen können. Hier die wichtigsten Schwerpunkte im Überblick:

Für Rechtsbeistand in Fällen von Arbeitsrecht bei Friedrichshafen kontaktieren Sie uns!

Nutzen Sie unsere Expertise, um Ihre Rechte als Arbeitnehmer effektiv geltend zu machen – rufen Sie uns einfach an!

Sollten Sie ein Anliegen aus den genannten Bereichen haben, können Sie uns gerne telefonisch unter: + 49 (0)7541 37478-11 oder per E-Mail: dr.weber@rae-k38.de kontaktieren und einen Termin bei Dr. Claus Weber für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren. 

Jetzt Termin für unverbindliche Erstberatung vereinbaren!

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht

Mit diesen Fragen setzt sich unser Fachanwalt für Arbeitsrecht in Friedrichshafen regelmäßig auseinander:

Die Antwort auf diese Frage hängt von vielen Faktoren ab: Handelt es sich um eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung? Wie lange waren Sie im Unternehmen beschäftigt? Wie wurde die Kündigung ausgesprochen bzw. zugestellt? Das sind nur einige Fakten, die zunächst recherchiert werden müssen. Wichtig ist jedoch: Sie haben für eine angemessene Reaktion nur drei Wochen ab Zustellung Zeit, um beispielsweise eine Kündigungsschutzklage anzustrengen. Ansonsten gilt die Kündigung als angenommen. Kontaktieren Sie uns bitte umgehend, damit wir die Rechtslage sondieren und eine zu Ihren Interessen passende Lösung entwickeln können.

Maßgeblich für die einzuhaltende Arbeitszeit sind in Deutschland das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und die europäische Richtlinie 93/104/EG, die als Rahmen zu verstehen sind. Diesen können Arbeitgeber ausschöpfen, um mit ihren Arbeitnehmern individuelle Vereinbarungen im Rahmen des Arbeitsvertrages zu treffen. Auch das Thema Überstunden ist hier geregelt. Fakt ist, nicht jedes Unternehmen vergütet diese, darauf gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Haben Sie Fragen dazu, sollten Sie mit unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Friedrichshafen sprechen. Er analysiert Ihren Arbeitsvertrag und erläutert Ihnen Ihre Möglichkeiten.

Seit dem 1. Oktober 2022 beläuft sich der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro brutto je Arbeitsstunde – weitere Anhebungen sind geplant. Ausnahmen gelten für:

  • Minderjährige Jugendliche ohne Ausbildungsabschluss
  • Auszubildende entsprechend des Berufsbildungsgesetzes
  • Langzeitarbeitslose, sollten diese noch nicht länger als sechs Monate beschäftigt gewesen sein
  • Praktikanten nach § 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 bis 4 MiLoG
  • Personen während einer Arbeitsförderungsmaßnahme, im Ehrenamt oder im freiwilligen Dienst
  • Selbstständige und Heimarbeiter
  • Strafgefangene

Sind Sie arbeitsunfähig oder schwanger, genießen Sie auch am Arbeitsplatz besondere Schutzrechte. Eine Kündigung kann in dieser Zeit nicht ohne Weiteres ausgesprochen werden. Allerdings müssen auch diese Situationen im Einzelfall betrachtet werden. Sinnvoll ist es also, sich direkt mit unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Friedrichshafen in Verbindung zu setzen.

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den Mindestanspruch auf Urlaub, der sich bei einer Sechs-Tage-Woche beispielsweise auf 24 Tage im Jahr beläuft. Darüber hinaus sind jedoch die Regelungen des Arbeits- und eventuell Tarifvertrages mit einzubeziehen, um diese Frage fundiert zu beantworten.