Rechtsanwalt Dr. Claus Weber

Ihr Experte für Baurecht in Friedrichshafen - Dr. Claus Weber

Um- oder Neubauten erfordern ein umsichtiges Vorgehen – und doch kommt es immer wieder zu Streitfällen: Dr. Claus Weber kennt als Fachanwalt für Baurecht in Friedrichshafen nicht nur die komplexe Materie ganz genau, sondern kann auf profunde Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet verweisen.

Mit dieser Expertise begleiten wir Sie von der Beantragung der Baugenehmigung über Fertigstellung und Mängelbeseitigung bis hin zu Streitigkeiten mit Nachbarn – damit können Sie rechnen.

Bauvorhaben erfolgreich realisieren - wir sind Ihre kompetenten Partner!

Den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen, ist eine Entscheidung auf lange Sicht – und die sollte umsichtig getroffen werden. Schließlich investieren Sie viel Zeit und Geld, um einerseits den passenden Standort zu finden, andererseits aber auch ein Wohnumfeld zu schaffen, das zu Ihren Lebensplänen passt. Umso wichtiger ist es, ein solches Projekt von Anfang an auch rechtlich und in Bezug auf die geltenden Vorschriften auf solide Füße zu stellen. Nutzen Sie daher unsere Kompetenzen: Als Fachanwalt für Baurecht in Friedrichshafen zeigt Ihnen Dr. Claus Weber den Rechtsrahmen auf, den Sie mit Ihrem Vorhaben ausschöpfen. Selbstverständlich begleiten wir Sie fachkundig während der gesamten Bauphase und weit darüber hinaus – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Länderspezifisches Baurecht: Verwirklichen Sie Ihren Traum - wir unterstützen Sie dabei!

Rund um Immobilien können viele Fragen und Probleme auftauchen, bei deren Lösung wir für Sie da sind. Hier die wichtigsten Themen:

Verlassen Sie sich auf unsere Kompetenzen und Erfahrungen – wir sind gerne für Sie da!

Häufig gestellte Fragen:

Mit diesen Fragen hat unser Fachanwalt für Baurecht in Friedrichshafen häufig zu tun:

Abhängig von Art und Größe Ihres Vorhabens müssen Sie einen Antrag auf Baugenehmigung bei der zuständigen Baubehörde stellen – und zwar in dreifacher Ausfertigung. Folgende Unterlagen sollten Sie beifügen:

  • Bauzeichnung des Architekten inklusive Statik, Bauzahlenberechnung und technischer Beschreibung des Gebäudes
  • Maßnahmen zum Brandschutz, Schallschutz, Wärmedämmung
  • Lageplan des Katasteramtes, Höhenplan, Entwässerungsplan und Auskunft zur wegemäßigen Erschließung
  • Berechnung der versiegelten Grundstücksflächen
  • evtl. Zustimmungserklärung angrenzender Nachbarn

Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns: Unser Fachanwalt für Baurecht in Friedrichshafen berät Sie zunächst dazu, welche Form der Baugenehmigung Sie für Ihr Vorhaben benötigen und leitet alle notwendigen Schritte in die Wege – darauf können Sie sich verlassen.

Zum einen gilt die jeweilige Bauordnung, die in Deutschland von den Bundesländern geregelt wird, zum anderen sind weitere Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltschutz und eventuell Denkmalschutz, aber auch städtebauliche Vorgaben und Belange des Nachbarschaftsrechts zu beachten.

Ausschlaggebend sind das Bauvorhaben selbst und der geplante Standort. Umso wichtiger ist es, sich schon vor Planungsbeginn mit allen relevanten Vorschriften auseinanderzusetzen – und das können wir als Spezialisten für Baurecht in Friedrichshafen für Sie erledigen.

Zunächst muss der Baumangel gerichtsfest dokumentiert werden – schon an dieser Stelle sollten Sie uns als Spezialisten für Baurecht in Friedrichshafen einschalten: Wir binden anerkannte Sachverständige ein, rügen den Baumangel form- und fristgerecht und setzen Fristen zur Mängelbeseitigung. Selbstverständlich stimmen wir detailliert mit Ihnen ab, ob und in welchem Umfang Sie ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen können. Sollte es zum Prozess kommen, vertreten wir engagiert und kompetent Ihre Interessen – es geht schließlich um Ihr gutes Recht.

Hier unterscheiden wir als Experten für Baurecht in Friedrichshafen zwischen den Pflichten vor und denen nach dem ersten Spatenstich: Bereits in der Planungsphase sind die in der Bauordnung definierten Belange der Nachbarschaft zu berücksichtigen und Meldepflichten einzuhalten. Darüber informieren wir Sie im Rahmen unserer Beratung ebenso ausführlich wie zur Verkehrssicherungs- und Kontrollpflicht, zur Pflicht zur Unfallverhütung und zu weiteren Auflagen, die zu erfüllen sind – rufen Sie uns einfach an.

Hier kommen verschiedene Instrumente, wie beispielsweise ein Sicherheitseinbehalt, in Frage. Darüber hinaus können Sie sich finanziell mit geeigneten Versicherungen wie Bauleistungs-, Feuerrohbau- und Bauherrenhaftpflichtversicherungen vor Verlusten schützen. Sprechen Sie mit uns, bevor Sie sich vertraglich vereinbaren – wir finden die für Ihr Vorhaben passende Lösung.